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Kaufrecht

Wenden Sie sich mit Ihrem Nachbesserungsverlangen ausschließlich an Ihren Händler. Oft versuchen Händler, ihre Verantwortung an den Hersteller abzuschieben. Vertragspartner des Käufers ist aber einzig und allein der Verkäufer und als solcher ist dieser zur Reparatur oder Ersatzlieferung verpflichtet. Der Käufer muss sich nicht an den Hersteller verweisen lassen. Lassen Sie sich beraten.

Spam:

Wenn Sie unverlangt Werbemails zugesandt erhalten, ist dies eine unzumutbare Belästigung, gegen die Sie sich wehren können. Hierfür reicht grundsätzlich bereits der Erhalt einer einzigen Mail aus. Ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Empfängers ist der Versand von Werbemails rechtswidrig. Lassen Sie sich beraten.

Mietrecht:

Starre Abgeltungsquoten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen sind unwirksam.
Wird in einem Mietvertragsformular der Mieter verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen entsprechend einer allein vom Zeitablauf abhängigen Quote zu ersetzen, so ist diese Klausel unwirksam.

Familienrecht:

Familienrecht: Einvernehmliche Scheidung – anwaltliche Beratung bleibt trotzdem unverzichtbar.
Schneller und einfacher soll die einvernehmliche Scheidung sein. Dies ist aber nur der Fall, wenn beide Seiten ihre Situation und ihre Rechte kennen. „Die Ideologie der Harmonie übersieht, dass der Friedensschluss am Ende der Auseinandersetzung steht und die Auseinandersetzung nicht ersetzen kann“ (Groß, AnwBl 2006,337). Deshalb bleibt die Beratung durch einen Rechtsanwalt unverzichtbar.

Hagelschaden – sorgen Sie für optimale Durchsetzung Ihrer Rechte!

Nach dem schweren Hagelsturm stehen viele Hausbesitzer vor der Frage, wie es weitergeht.
Hat ein sog. "Dachhai" bei Ihnen geklingelt und Sie überredet, ihn mit Dachdeckerarbeiten zu beauftragen? Dann haben Sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Davon können Sie ohne Begründung Gebrauch machen. Schwieriger wird es, wenn die Arbeiten schon ganz oder teilweise ausgeführt sind. Deshalb ist es zu empfehlen, rechtzeitig Ihren Rechtsanwalt einzuschalten.
Auch im Verhältnis zu Ihrer Versicherung gilt es, die Weichen frühzeitig richtig zu stellen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Wie Sie sich Ihrer Versicherung gegenüber richtig verhalten, ob diese für den Schaden aufkommt, welche Schäden bezahlt werden und wie viel sie bezahlt. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
 

Mietrecht

Bei verspäteter Abrechnung über die Nebenkosten kann der Mieter sein Geld zurückverlangen. Hat ein Mieter eine verspätete Nebenkostenabrechnung bezahlt, kann er sein Geld vom Vermieter zurückfordern, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Nebenkostenabrechnung ist immer dann verspätet, wenn seit dem Ende des Abrechnungszeitraums mehr als zwölf Monate vergangen sind. Begleicht der Mieter trotz Verspätung die Nachforderung, kann er sein Geld zurückfordern, weil der Vermieter die einjährige Abrechnungsfrist versäumt hatte. Durch die Zahlung habe sich der Vermieter ungerechtfertigt bereichert, so der Bundesgerichtshof.

Schrottimmobilien

Vor einem Notar abgeschlossene Kreditverträge zur Immobilienfinanzierung können nach dem Haustürgesetz widerrufen werden, wenn sie zuvor von einem Vermittler im Haus des Käufers angebahnt wurden. Unerheblich ist, ob die Bank von der Haustürsituation wusste. Es muss auch kein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Hausbesuch und dem Abschluss des Kreditvertrages bestehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Diese Grundsätze sollen auch für die zugehörigen Immobilienkaufverträge gelten.